Im Jahr 2016 wurde die Lidplastik 1.348.000 mal weltweit durchgeführt. Als Vergleichswert: 1.449.000 mal haben sich Frauen für die Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten entschieden. Dies lässt schlussfolgern, dass die Lidstraffung ein sehr beliebter Schönheitseingriff ist.
Doch nicht immer ist er „nur“ eine kosmetische Korrektur. In vielen Fällen ist die Operation auch medizinisch notwendig. Wann dies der Fall ist, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Eine Augenlidstraffung bedeutet eine Korrektur der Schlupflider. Hierbei ist das Augenlid bei geöffnetem Auge nicht oder nur teilweise sichtbar, weil es von erschlafften Hautpartien oberhalb des Auges verdeckt wird. Schlupflider können vererbt sein und daher sogar bereits im Kindesalter auftreten oder durch den Alterungsprozess der Haut entstehen – oder das Resultat aus beidem sein.
Vor der Lidstraffung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Zur Vorbereitung der OP bestimmen wir die überschüssige Haut Ihres Schlupflides und zeichnen die geplanten Schnittführungen auf der Haut an. Schließlich wird die überschüssige Haut durch einen dünnen Schnitt entlang der Lidumschlagsfalte entfernt. Falls nötig straffen wir das restliche Muskelgewebe oder entfernen es, weiterhin organisieren wir das Fettgewebe neu. So stellen wir die ursprünglichen anatomischen Verhältnisse symmetrisch wieder her. Der Eingriff ist nicht schwerwiegend und dauert nur 30 – 45 Minuten.
Hat die angepeilte Lidstraffung hauptsächlich einen kosmetischen Nutzen, also stören Sie sich an Ihrer hängenden Oberlidfalte, weil sie Ihnen z. B. einen müden und negativen Gesichtsausdruck verleiht, so müssen Sie den Eingriff aus eigener Tasche bezahlen. In diesem Fall ist er eine klassische Selbstzahlerleistung, die weder bei der gesetzlichen noch bei der privaten Krankenversicherung im Leistungsumfang enthalten ist.
Anders verhält es sich, wenn eine medizinische Indikation vorliegt: Ein möglicher Grund ist die Sichtfeldeinschränkung. Wenn das Oberlid derart erschlafft ist, dass es über das Auge herunterhängt und die Sicht begrenzt, dann übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Kosten für den Eingriff. Dies ist ebenso der Fall, wenn durch das Schlupflid eine dauerhafte Bindehautentzündung oder eine Entzündung des Lidrandes hervorgerufen wird. Weiterhin bedingen chronische Hornhautbeschwerden, wenn die Hornhaut durch die Wimpern dauerhaft gereizt ist, eine medizinische Notwendigkeit. Zudem können angeborene oder oder infolge von Unfällen oder Verletzungen entstandene Fehlstellungen der Augenlider eine Operation erforderlich machen.
Allerdings ist die Krankenkasse auch bei medizinischer Erfordernis nicht dazu verpflichtet, die Kosten des Eingriffs zu übernehmen. Um die Chancen zu erhöhen, sollten Sie als Patient einen aussagekräftigen, fundierten Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Dazu gehört ein ausführlicher Arztbericht, der den Befund sowie die medizinische Notwendigkeit beschreibt. Weiterhin sollte in dem Bericht eine Prognose der Heilungschancen beigefügt sein. Auch sollten Sie eine Fotodokumentation, eine Stellungnahme Ihrerseits sowie der Kostenvoranschlag des Arztes einreichen. Wichtig ist im Falle einer Sichtfeldeinschränkung, dass ein Augenarzt diese attestiert.
Jeder einzelne Antrag wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach strengen Kriterien geprüft. Der Krankenkasse bleibt es aber letztendlich überlassen, ob sie eine Kostenübernahme für Augenlidstraffung, Lidchirurgie oder Lidkorrektur bewilligt. Sollte die Krankenkasse ablehnen, so können Sie Einspruch erheben und auf eine zweite Begutachtung bestehen. Häufig werden die Kosten danach doch bewilligt.
In der Facharztpraxis aesthetik maintaunus kümmert sich unsere Spezialistin für ästhetische Chirurgie, Dr. Hondyk bestens um sie. Sie untersucht Sie eingehend und stellt den Befund fest. Sollte es sich bei Ihrer gewünschten Lidplastik um eine Operation mit medizinischem Grund handeln, so unterstützt sie Sie und stellt Ihnen alle notwendigen Informationen für die Krankenkasse zur Verfügung. Für einen Termin können Sie uns gerne per Telefon, Mail oder Webformular kontaktieren.
Bild: © marinafrost / ID: 127818109 / fotolia.com
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